
Wir differenzieren zwischen dem
- Pflichtfach Rechtswissenschaft I, welches für alle Studierenden obligatorisch ist und dem
- Pflichtwahlfach Rechtswissenschaft II, welches die Studierenden in der juristischen Vertiefung belegen.
Im Rahmen des Selbststudiums Rechtswissenschaft I bietet die HSG für fremdsprachige Studierende spezifische Tutorien an.
Das Selbststudiumskonzept legt besonderen Wert auf die Begleitung des selbstständigen Lernens. Mit speziellen Selbststudiumsgruppen für fremdsprachige Studierende (Studierende, welche Ihr/e Abitur/Matura oder ähnliches nicht in Deutsch abgelegt haben) besteht ausserhalb des Kontaktstudiums ein Angebot, um auch diese Studierenden mit sprachlichen Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der Kursinhalte zu unterstützen. In reduziertem Tempo gehen die Tutoren neben dem Lehrstoff auf etwaige sprachliche Schwierigkeiten der Studierenden ein.
Die Studierenden sollen in den Selbststudiumsgruppen ausserdem die Gelegenheit erhalten, Verständnisfragen einzubringen und zu diskutieren. Der Lernkontext des Selbststudiums wird mit Hilfe von geeignetem Kursmaterial so gestaltet sein, dass fremdsprachige Studierende die anspruchsvollen Lernziele des Kurses Rechtswissenschaft I erreichen können.
Diese Gruppen sind im Biddingsystem integriert.