
Praktische Tätigkeit
Praxis Credits können Sie für praktische Tätigkeiten erwerben, die einen engen thematischen Bezug zum von Ihnen gewählten Master-Programm aufweisen. Es kann sich um eine entlohnte oder eine unentgeltliche praktische Tätigkeit handeln. Wir akzeptieren generell keine Tätigkeit an einem Institut oder einer Forschungseinrichtung.
Arbeitsleistung
Die Arbeitsleistung muss Ihnen individuell zugerechnet werden können und der Leistungsumfang pro Credit hat wenigstens das Dreifache eines normalen Studien-Credits zu betragen. Ein Studien-Credit entspricht 30 Arbeitsstunden, ein Praxis Credit somit mindestens 90 Arbeitsstunden. Die praktische Tätigkeit hat wenigstens 3 Credits zu umfassen.
Vorausssetzungen
Sie können eine praktische Tätigkeit anrechnen lassen, sofern das Projekt während oder maximal ein Jahr vor Beginn des Studiums auf der Master-Stufe durchgeführt worden ist. Weiters setzen wir voraus, dass bei Beginn der Tätigkeit ein anerkannter Bachelor- bzw. ein mindestens gleichwertiger Abschluss vorliegt. Bei HSG-Studierenden müssen die Bedingungen für den Erhalt des Bachelor-Abschlusses erfüllt sein.
Anrechnung
Maximal können Ihnen 6 Credits angerechnet werden (somit ist die Vergabe von 3, 4, 5 oder 6 Credits möglich). Diese werden nicht benotet. Wir rechnen die Praxis Credits in erster Priorität an die Handlungskompetenz an; in zweiter Priorität an den unabhängigen Wahlbereich (Ausnahme MLE: in erster Priorität die Handlungskompetenz; in zweiter Priorität an das thematisch passende Schwerpunktstudium).