Falls Sie aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft persönlich bei den Bevölkerungsdiensten der kommunalen Behörde (Gemeinde) anmelden.
Falls Sie bereits in der Schweiz wohnhaft sind, müssen Sie Ihren Umzug ebenfalls innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt Ihrer neuen Wohngemeinde melden.
Verspätete Zu- oder Umzugsmeldungen werden mit einer Busse sanktioniert.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Wohngemeinde, welche Dokumente neben dem Personalausweis, dem Mietvertrag und der Krankenversicherungskarte für die Anmeldung vorzuweisen sind.
Falls Sie in die Stadt St.Gallen umziehen, finden Sie auf dieser Website detaillierte Angaben.