Sie können sich für das Doktoratsstudium in Organisation und Kultur bewerben, wenn Sie über einen anerkannten universitären Master-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial-, Rechtswissenschaften oder in einem der School of Humanities and Social Sciences verwandten Fachbereich verfügen. Voraussetzung ist ein Mindestnotenschnitt von 5.00 (ungerundet). Dies entspricht in Deutschland und Österreich einem Mindestnotenschnitt von 2.00 (ungerundet). Weitere Informationen zur Notenumrechnung finden Sie auf unserer Notenumrechnungstabelle.
Abhängig von Ihrem Universitätsabschluss können mit der Zulassung Fachleistungen als Auflagen verlangt werden.
Mit einem Abschluss einer Fachhochschule (Hochschule ohne Promotionsrecht) oder mit einem MBA-Abschluss ist eine Zulassung zu unseren Doktoratsprogrammen nicht möglich.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Studienabschluss wurde von einer Universität verliehen, die im Land, in welchem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
- Sie haben alle Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
- Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der diplomausstellenden Universität erworben.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine bedingungslose Zulassung zum Doktoratsstudium an Ihrer Heimuniversität.
Zusätzliche detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen.
Gerne machen wir eine unverbindliche Vorabklärung, ob Sie sich mit Ihrer Vorbildung für ein Doktoratsprogramm bewerben können. Bitte senden Sie dazu sämtliche gescannten Notenauszüge, Diplome sowie einen kurzen CV per E-Mail an zulassung@unisg.ch