Wenn Sie normal veranlagt werden, führen Sie direkte Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ab. Sie werden in der Regel normal veranlagt, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen und mit der Berufung zur Professorin oder zum Professor eine Niederlassungsbewilligung C erhalten oder als Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin mit einer Aufenthaltsbewilligung B ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als CHF 120 000.- erzielen.
Sie sind verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung innerhalb einer gewissen Frist einzureichen. Anhand der Steuererklärung wird Ihre jährliche Steuerbelastung festgelegt. Im Steueramt Ihrer Gemeinde erstellt man Ihnen gerne einen Steuervoranschlag.
Einkommenssteuern werden grundsätzlich nach der Summe aller Einkünfte bemessen. Gegenstand der Vermögenssteuer ist das Reinvermögen aus der Differenz zwischen Aktiven und Passiven. Erwerbstätigen Personen ohne Niederlassungsbewilligung C, mit einem Bruttoeinkommen bis CHF 120 000.- jährlich oder Personen mit Lebensmittelpunkt im Ausland wird die Einkommensteuer durch die Arbeitgeberin direkt vom Lohn abgezogen und an die Steuerverwaltung überwiesen. Diese Form der Steuer wird Quellensteuer genannt. Mit Hilfe des Steuerkalkulators können Sie die Steuerbelastung für eine beliebige St. Galler Gemeinde berechnen. Parallel dazu können Sie auch eine Vergleichsrechnung mit geänderten Angaben vornehmen.